Schutzvereinbarung

Schutzvereinbarungen zur Prävention vor sexueller Gewalt in der Kinder- und Jugendarbeit

Schutzvereinbarungen dienen generell sowohl dem Schutz der Kinder und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch als auch dem Schutz der haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen im Fußballverein, durch unbedachtes Handeln einen Verdachtsfall auszulösen.

  • Keine Einzeltrainings und Einzelbesprechungen in geschlossenen Räumen ohne Kontrollmöglichkeit. Stets auf die Einhaltung des „Sechs-Augen-Prinzips“ oder des „Prinzips der offenen Tür“ achten. D. h. wenn ein/e Mitarbeiter/in bzw. Trainer/in ein Einzeltraining bzw. eine Einzelbesprechung für erforderlich hält, muss immer mindestens ein/e weitere/r Mitarbeiter/in bzw. Trainer/in oder ein weiteres Kind (= 6 Augen) anwesend sein. Ist dies nicht möglich, sind alle Türen bis zur Eingangstür offen zu halten.

  • Sind heikle Berührungen aufgrund des Trainings, einer medizinischen Behandlung oder ähnlichem notwendig, wird das gegenüber dem betroffenen Kind bzw. Jugendlichen angesprochen und geschieht nur mit dessen Einverständnis.

  • Keine Privatgeschenke an einzelne Kinder. Auch bei besonderen Erfolgen von einzelnen Kindern und Jugendlichen werden durch Mitarbeiter/innen bzw. Trainer/innen keine Geschenke gemacht oder Vergünstigungen gewährt, die nicht mit anderen Mitarbeiter/innen bzw. Trainer/innen abgesprochen sind.

  • Kinder und Jugendliche werden nicht alleine in den Privatbereich des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin bzw. Trainers/Trainerin (Wohnung, Haus, Garten, Boot, Hütte) mitgenommen.

  • Dies gilt in gleichem Maße für die Mitnahme im Auto. Sollte die Mitnahme eines einzelnen Kindes bzw. Jugendlichen unausweichlich sein, ist dies im Vorfeld mit den Eltern abzusprechen.

  • Mitarbeiter/innen bzw. Trainer/innen duschen und ziehen sich nicht gleichzeitig mit Kindern und Jugendlichen um. Der Spielführer oder die Spielführerin geben die Umkleide für den Zutritt für Erwachsene frei.

  • Mitarbeiter/innen bzw. Trainer/innen übernachten nicht in Zimmern, Räumen, Zelten usw. gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen.

  • Mitarbeiter/innen bzw. Trainer/innen teilen keine Geheimnisse mit einzelnen Kindern und Jugendlichen. Alle Absprachen mit einem Kind bzw. Jugendlichen können öffentlich gemacht werden.

  • Transparenz im Handeln – Rücksprachen im Betreuerteam. Wird von einer Schutzvereinbarung aus wohlüberlegten Gründen abgewichen, ist dies mit mindestens einem weiteren Mitarbeiter/in bzw. Trainer/in abzusprechen. Erforderlich ist eine Einvernehmlichkeit in der Absprache über das sinnvolle und nötige Abweichen von der vereinbarten Schutzvereinbarung. Dies muss den Betroffenen erklärt werden und sie müssen damit einverstanden sein. Auch die Eltern sind über diese Ausnahme zu informieren.

Die Vorstandsschaft des FC Ebershausen steht hinter diesem Papier und hat dies mit Unterschriften bekräftigt!

Information für Eltern

Informationsblatt für Eltern 

Wir sagen NEIN zu sexuellem Missbrauch!

Liebe Eltern, unser Sportverein setzt sich intensiv gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen ein. Prävention von sexuellem Missbrauch bedeutet respektvoll und achtsam mit den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen umzugehen. Dies bedeutet aber auch, dass wir auf die eigenen Angebote achten und dafür sorgen, dass Kinder und Jugendliche bei uns sicher sind. Wir haben Mitverantwortung für die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Wir wollen sie vor sexuellem Missbrauch in allen unseren Angebotsbereichen schützen. Täter und Täterinnen haben unter uns nichts verloren. Daher treten wir ein für eine offene Auseinandersetzung mit dem Thema. Dies verbessert die Qualität unserer Kinder- und Jugendarbeit, denn Kinder und Jugendliche sollen sich bei uns sicher fühlen.

Die Maßnahmen unseres Vereins  

Unsere Schutzmaßnahmen umfassen Maßnahmen zur Auswahl von Trainer/innen, eine Selbstverpflichtung für alle Trainer/innen, Schutzvereinbarungen für den Umgang zwischen Trainer/innen und den Kindern und Jugendlichen, Hinweise für das Vorgehen bei Verdachtsmomenten sowie die Benennung von Ansprechpersonen innerhalb und außerhalb unseres Vereins.

Auswahl von Trainer/innen  

Wir achten sorgfältig auf die Auswahl unserer Trainer/innen. Hierfür gibt es spezielle Anforderungen bei der Einstellung, z.B. müssen Trainer/innen des Vereins in regelmäßigen Abständen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Wir führen außerdem ein Einstellungsgespräch mit interessierten Trainer/innen und informieren uns bei deren früheren Vereinen.

Selbstverpflichtung  

Alle unsere Mitarbeiter/innen im Jugendbereich unterschreiben eine Selbstverpflichtung, in dem sie sich unter anderem verpflichten, individuelle Grenzen anderer zu respektieren, Übergriffe und Missbrauch zu verhindern und für das körperliche und seelische Wohlbefinden der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen Sorge zu tragen. Verhalten sich einzelne Mitarbeiter/innen nicht gemäß dieser Selbstverpflichtung, wird diese Verhaltensabweichung sanktioniert.

Schutzvereinbarungen für den Umgang zwischen Trainer/innen und Kindern und Jugendlichen  

Durch verschiedene Schutzmaßnahmen sorgen wir dafür, dass sexueller Missbrauch in unseren Angeboten verhindert wird. Folgende Schutzvereinbarungen sollen Kinder und Jugendliche vor der Gefahr des sexuellen Missbrauchs und Trainer/innen vor falschen Verdächtigungen schützen: 

  • Bei geplanten Einzeltrainings werden möglichst immer das „Sechs-Augen-Prinzip“ und/oder das „Prinzip der offenen Tür“ eingehalten. D.h. wenn ein/e Trainer/in ein Einzeltraining für erforderlich hält, muss ein/e weitere/r Trainer/in bzw. ein weiteres Kind anwesend sein (= 6 Augen). Ist dies nicht möglich, sind alle Türen bis zur Eingangstür offen zu lassen. 

  • Auch bei besonderen Erfolgen von einzelnen Kindern bzw. Jugendlichen werden durch Trainer/innen keine Vergünstigungen gewährt oder Geschenke gemacht, die nicht mit mindestens einem weiteren Trainer bzw. einer weiteren Trainerin abgesprochen sind. 

  • Kinder und Jugendliche werden nicht alleine in den Privatbereich des Trainers bzw. der Trainerin (Wohnung, Haus, Garten, Boot, Hütte usw.) mitgenommen. Diese Regelung gilt auch für das Angebot der Übernachtung bei Wettkämpfen bzw. Trainingslagern. Der Verein stellt im Gegenzug ausreichend Übernachtungsmöglichkeiten für die Kinder und Jugendlichen sicher. 

  • Trainer/innen duschen nicht gleichzeitig mit Kindern und Jugendlichen. Sie übernachten auch nicht in Zimmern gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen. 

  • Trainer/innen teilen mit Kindern und Jugendlichen keine Geheimnisse. Alle Absprachen, die ein/e Trainer/in mit einem Kind bzw. Jugendlichen trifft, können öffentlich gemacht werden. 

  • Körperlicher Kontakt muss von den Kindern und Jugendlichen gewollt sein und darf das pädagogisch sinnvolle Maß nicht überschreiten. 

  • Wird von einer dieser Schutzvereinbarungen aus wohlüberlegten Gründen abgewichen, ist dies mit mindestens einer weiteren Trainerin bzw. einem weiteren Trainer abzusprechen. Erforderlich ist eine Einvernehmlichkeit der Trainer über das sinnvolle und nötige Abweichen von der Schutzvereinbarung. Die Gründe für diese einmalige Ausnahme müssen den betroffenen Kindern und Jugendlichen erklärt werden. Wichtig ist, dass die beteiligten Kinder und Jugendlichen damit einverstanden sind. Auch die Eltern sollen darüber informiert werden.

Wenn ein/e Trainer/in des Vereins von diesen Schutzvereinbarungen abweicht, wünschen wir uns, dass Sie für Ihr Kind sorgen und uns über Verstöße informieren. Nutzen Sie dazu bitte aufgeführte Anlaufstellen und Ansprechpersonen.

Vorgehen bei Verdachtsmomenten 

Werden ihnen Verstöße gegen die Schutzvereinbarungen bekannt, ist es wichtig diese ernst zu nehmen und ruhig und besonnen zu reagieren. Den betroffenen Kindern und Jugendlichen sollen Sie vertrauensvoll zur Seite stehen und zuhören. Das weitere Vorgehen ergibt sich je nach Dringlichkeit der Vorfälle. Hierzu geben Fachberatungsstellen entsprechende Empfehlungen, wie sie die Hinweise einschätzen und angemessen handeln können.

Benennung von Ansprechpersonen  

Sollten Sie Fragen haben, stehen Ihnen innerhalb des Vereins folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

Johannes Steidle

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0173 4980332

Sie können sich an diese Ansprechpartner wenden, wenn Sie 

  • konkrete Fragen haben, 
  • mehr über die Schutzmaßnahmen des Vereins erfahren wollen, 
  • Vorgänge in einzelnen Angeboten des Vereins fragwürdig finden, 
  • wenn Sie einen sexuellen Missbrauch vermuten.

Wenn Sie weitere Fragen haben, empfehlen wir Ihnen: 

Bayerischer Jugendring Prävention sexueller Gewalt Prätect www.praetect.de 

Wildwasser Beratungsstelle www.wildwasser.de 

IMMA Beratungsstelle www.imma.de 

Kibs Beratungsstelle www.kibs.de 

AMYNA Präventionsberatung www.amyna.de